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Unterirdisch größer als oberirdisch

(Gemeentearchief Kerkrade)

Die beigefügte Karte zeigt, dass die Konzession der Zeche Domaniale teilweise im damaligen Königreich Preußen lag.
Die Konzessionsgrenze ist auf der Karte gelb markiert. Dies bedeutete, dass die Niederlande unterirdisch größer war als oberirdisch!

Durch die Wiener Schlussakte (1815) wurden Kerkrade und ’s-Hertogenrade – zwei Gemeinden, die jahrhundertelang eine sozioökonomische Einheit gebildet hatten – abrupt voneinander getrennt. Dies führte insbesondere in ’s-Hertogenrade zu einer besonderen Situation: Die eine Hälfte gehörte nun zu den Niederlanden und die andere zu Preußen.

Diese Situation wurde durch den Vertrag über die Trennung der Grenzen zwischen dem König der Niederlande und dem König von Preußen (Aachener Grenzvertrag vom 26. Juni 1816) geregelt.

Dabei wurde ein Teil des Gebietes entlang der Wurm mit den Siedlungen Kohlberg, Maubach, Pesch und Straß an Preußen abgetreten. Die Straße von Aachen nach Geilenkirchen (die heutige Neustraße) und das gesamte Gebiet östlich davon wurde preußisch. Die heutige Neustraße war ein wichtiger Handelsweg für die Preußen. Zu dieser Zeit wurde die Gemeinde ’s-Hertogenrade in Herzogenrath umbenannt.

Durch den Aachener Grenzvertrag wurde ein Teil des Konzessionsgebiets (173 Hektar) zu preußischem Hoheitsgebiet. Für die Domaniale-Gruben blieb dies ohne Folgen, denn Artikel 19 ordnete an, dass die preußische Regierung unter keinen Umständen in die Ausbeutung eingreifen, den Abbau nicht einschränken und bei der Gewinnung und Ausfuhr von Steinkohle keine Steuern oder Zölle erheben durfte.

(Quelle: “Domaniale Steenkolenmijnen 1815-1996” Paul Geilenkirchen)

Blattraster-Übersicht (Gemeentearchief Kerkrade)

Auszug aus dem Aachener Grenzvertrag vom 26. Juni 1816 (Artikel 18 – 22)

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