Goldhochzeit
Die beiden Kapellen an der Ecke Neustraße/Holz (Gemeentearchief Kerkrade)
Am 7. Februar 1954 feierte die niederländische Familie Creutzer-Quadvlieg ihre Goldhochzeit. Sie wohnten in der Zechensiedlung, die sich damals an der Neustraße befand, Hausnummer 127.
Traditionell wurden Goldhochzeitspaare musikalisch von einer Kapelle begleitet. Die Musikkapelle marschierte dafür zu dem Haus des Goldhochzeitspaares und spielte dort für das Paar auf, um sie dann anschließend von ihrer Wohnung bis zum Festgottesdienst in der Kirche musikalisch zu begleiten.
In den Niederlanden gab es jedoch ein neues Gesetz. Das Sonntagsgesetz war erst ein Jahr zuvor, 1953, in Kraft getreten und hatte das vorherige Gesetz von 1815 ersetzt. U. a. durfte nun an Sonn- und christlichen Feiertagen bis 13.00 Uhr keine öffentlichen Veranstaltungen mit einem nicht-religiosen Charakter stattfinden und Musik durfte in einem Umkreis mehr als 200 Metern nicht hörbar sein.
Die Harmonie St. Cecilia, bekannt unter dem Namen „Ow Harmonie“, wollte genau diese Tradition an dem Morgen unter der Leitung von Frans Willem Ploum fortführen. Die Kapelle übte morgens in ihrem Lokal am Markt in Kerkrade und anschließend ließ ihr Vorsitzender, F. W. Ploum, sie um 12.20 Uhr vor dem Lokal in Formation über die Holzstraat Richtung Nieuwstraat Nr. 127, zum Wohnhaus der Familie Creutzer-Quadvlieg, aufmarschieren. Diese Marschmusik hörten auch Polizisten, die an diesem Morgen ihren Dienst in Kerkrade taten. Auf der Neustraße stoppten Sie die Kapelle und fragten, wer die Harmonie anführe. Herr Ploum stellte sich den Beamten und war sich keiner Schuld bewusst, dass die Harmonie gegen das Gesetz verstoße. Aber die Beamten beharrten auf die Einhaltung des Sonntagsgesetzes, verboten das weitere Musizieren und nahmen eine offizielle Anzeige auf.
Was für eine Tragödie für die Feierlichkeiten zur Goldhochzeit. Für das Goldhochzeitspaar Creutzer-Quadvlieg konnte nun keine Kapelle vor ihrer Wohnung aufspielen, keine Musik würde den Festzug zur Catharinakirche in Kerkrade begleiten.
Die Musikanten der Kerkrader Kapelle hatten schnell eine spezielle Idee: Sie waren familiär und freundschaftlich eng mit der Straßer Kapelle verbunden und so riefen sie die Straßer Musikanten um Hilfe. Diese zögerten auch nicht, ihren Freunden zur Seite zu stehen – im wahrsten Sinne des Wortes. Unter der Leitung des damaligen Dirigenten Heinrich Kebeck marschierte die Herzogenrather Kapelle Straß 1880 e.V. zur Überraschung des Goldhochzeitspaares auf deutscher Seite der Neustraße auf. Hier gab es schließlich kein Verbot. Die Kapelle begleitete den Festzug entlang der Neustraße an der anderen Seite des Zauns, bis dieser an der Einmündung Holzstraat weiter Richtung Kerkrade zur Catharinakirche abbog. Die Musik der Straßer Kapelle war sicherlich noch über 200 Meter weit zu hören. Wie auf dem Bild zu sehen, nahm die Gemeinde regen Anteil an dem Ereignis. Dies war echte Nachbarschaftshilfe!
Überall in den Niederlanden berichteten die Zeitungen am Folgetag, dem 8. Februar 1954, über dieses Ereignis. Im Zuid-Limburger schaffte es das Ereignis sogar auf die Titelseite: „Tradition musste sich dem neuen Sonntagsgesetz beugen – Ausnahme im Gesetz für den Süden?“
Da die Polizisten offiziell einen Bericht geschrieben hatten und auch die Presse so groß über dieses Ereignis berichtete, wurde dieser „Vorfall“ auch ein Thema für die Politik. Im Kerkrader Gemeinderat wurden schon am 09.02.1954, also zwei Tage nach dem Umzug, entsprechende Beschlüsse vorgebracht, um das Gesetz nachzubessern. Auch mit der Provinzregierung in Maastricht fand daraufhin ein reger Austausch statt. Über Jahre wurde über den Vorfall und die Konsequenzen noch debattiert (Archiv Kerkrade: Aktennummer st00001266).
Zum Zeitungsbericht
08.02.1954 De Volkskrant „Tradition in Kollision mit dem Gesetzbuch – Kerkrade verstößt mit lauter Musik gegen neues Sonntagsgesetz“
Zum Zeitungsbericht
08.02.1954 Overijsselsch dagblad
Zum Zeitungsbericht
08.02.1954 De waarheid
Zum Zeitungsbericht
08-02-1954 Limburgsch dagblad „Kerkrade demonstriert gegen das neue Sonntagsgesetz“
Zum Zeitungsbericht
08-02-1954 De Zuid-Limburger
Zum Zeitungsbericht
08-02-1954 Nieuwe Haarlemsche courant