Die alte Pflasterstraße
Neustraße/Holz ca. Ende 50er in Blickrichtung Herzogenrath, Aachener Straße (Gemeentearchief Kerkrade)
Von Aachen aus war bereits eine befestigte Straße in Richtung Heerlen und Herzogenrath vorhanden. Die gepflasterte Straße wurde damals „Pont Steinweg“ genannt. Es war die heutige Roermonder Straße. Daran anschließend hat man in den Jahren 1783 bis 1794 eine gut ausgebaute Straße mit einer völlig neuen Trassenführung angelegt. Sie verlief über Richterich-Kircheich-Pannesheide-Holz-Herzogenrath (Rolduc)-Ritzerfeld-Boscheln nach Hünshoven bei Geilenkirchen, wo sie in die seit 1781 bestehende Straße Aldenhoven-Puffendorf-Geilenkirchen-Sittard mündete. Die neue Straße hatte einen weitgehend geradlinigen Verlauf und war bis kurz vor Geilenkirchen mit behauenen Steinen gepflastert. Das war zu jener Zeit in diesem Gebiet noch eine Besonderheit. Daher wurde diese Straße auch Steinstraße oder Pflasterstraße genannt.
Am Ausbau dieser Straße waren einige „Herrschaften“ beteiligt. Vom Anschluss an den „Pont Steinweg“ an der Aachener Grenze bis nach Pannesheide war die Herrschaft Heyden zuständig. Der Ausbau der weiterführenden Straße durch das ehemalige Land von `sHertogenrode hatte die Abtei Klosterrath (Rolduc) übernommen. Es war ein Straßenabschnitt von rund 12 Kilometer Länge, der von Pannesheide über Herzogenrath bis zur Grenze des Amtes Geilenkirchen verlief. Kaiser Josef II von Österreich hatte der Abtei Rolduc im Mai 1783 die Genehmigung erteilt, im Lande von Rode auf eigene Kosten neue Straßen zu errichten. Die letzten 2 bis 3 Kilometer vor Geilenkirchen fielen in die Zuständigkeit des Herzogtums Jülich. Dieser Abschnitt wurde allerdings nicht gepflastert, sondern nur als befestigte Straße ausgebaut. Die neue und gepflasterte Straße Aachen-Geilenkirchen wurde somit von der Landgemeinde Heyden und der Abtei Klosterrath angelegt. Dabei ist bemerkenswert, dass eine geistliche Institution den Straßenbau im Land von ´sHertogenrode auf eigene Kosten durchgeführt hat. Es war der damalige Abt P.J. Chaineux, der sich dafür besonders eingesetzt und auch verdient gemacht hat. Mit dem Straßenneubau in diesem Gebiet sollten für die zahlreichen Kohlegruben von Rolduc, Kerkrade und dem Land Heyden zusätzliche Absatzmärkte erschlossen und damit verbunden auch wirtschaftliche Vorteile für diese Region geschaffen werden.
In der Napoleonischen Zeit wurde diese Straße zwar stark benutzt, aber kaum ausgebessert. Vermutlich war sie für die Franzosen nicht von großer militärischer Bedeutung. Bereits 1814, unter vorläufiger preußischer Verwaltung, hat man sofort mit der Instandsetzung dieser Straße begonnen.
Die heutige deutsch-niederländische Grenze wurde auf dem Wiener Kongress von 1815 beschlossen und im Vertrag von Aachen am 26. Juni 1816 mit der Neustraße/Nieuwstraat und dem Fluss „Wurm“ als natürliche Grenze festgelegt. Vor 1795 gehörten Herzogenrath und Kerkrade zum Land „van Rode“ und zwischen 1795 bis 1814 zum französischen Kaiserreich. Mit der auf dem Wiener Kongress von 1815 beschlossenen Teilung des Landes von Rode zwischen den Niederlanden und Preußen, wurde die Festlegung der neuen Grenze erforderlich und hiermit war die Trennung von Herzogenrath und Kerkrade besiegelt.
Die Pflasterstraße wurde dem preußischen Gebiet zugesprochen.
(Quellen: Heimatblätter des Kreises Aachen/Ausgabe: Preußische Meilensteine im Aachener Raum, März 1993, Günter Marenberg)
Die vorwiegend gerade Straßenführung war in den Tranchot-Karten 1805-1807 abgebildet worden:
Blatt 76 Herzogenrath zeigt im unteren Bereich der Karte den Abschnitt der Neustraße als „Pave d’Aix la Chapelle a Guelenkirchen“. Dies ist der Bereich ab Kerkrade/Blijerheide über Kerkrade/Holz und Aachener Straße bis zur Abzweigung nach Rolduc.
Auszug Tranchot-Karte, Blatt 76
Blatt 86 Aachen zeigt den Bereich Richterich Richtung Pannesheide als „Chaussee de Rolduc“.
Die Grenzsteine entlang der Neustraße sind noch an verschiedenen Stellen zu finden. Vor dem ersten Weltkrieg und zwischen den Weltkriegen war es die Aufgabe der Bürgermeister aus Kerkrade und Herzogenrath die Grenzsteine zu überprüfen.
Grenzstein 232A hinter dem EBC (Foto: Zweckverband Eurode)
Grenzstein 229 in Pannesheide/Roermonder Straße (Foto: Zweckverband Eurode)
https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-252637 )
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden in den Niederlanden Überlegungen laut, sich größere angrenzende deutsche Gebiete einzuverleiben. Diese Gebietsansprüche wurden von der Alliierten Hohen Kommission abgelehnt, kleinere Grenzkorrekturen wurden jedoch genehmigt. Diese Veränderungen erfolgten am 23. April 1949. Dies betraf im Grenzgebiet zwischen Kerkrade und Herzogenrath das Gebiet zwischen den Grenzsteinen 229 und 239. Zwischen den Grenzsteinen 229 und 231 handelte es sich um die Zugehörigkeit der Neustraße/Nieuwstraat, die im Jahr 1949 über eine Länge von 1.600 Meter um sieben Meter in östliche Richtung verschoben wurde. Die Straße wurde somit niederländisches Hoheitsgebiet. Dieser Grenzverlauf wurde im Deutsch-Niederländischen Grenzvertrag vom 8. April 1960 endgültig vertraglich bestätigt. Seit dem Vertrag von Schengen 1993 ist diese Grenze offen.